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Neues Anti-Stress-Gesetz soll Burnout vorbeugen

Neues Anti-Stress-Gesetz soll Burnout vorbeugen

2. September 2013 18:232 comments

Es ging gerade durch die Presse: Immer mehr Arbeitnehmer schlucken Aufputschmittel um den Anforderungen der Arbeitgeber gerecht zu werden. Die Idee, leistungsfähig zu sein und so den Arbeitsplatz zu sichern, ist sicherlich verständlich. Jedoch entwickelt sich sich gelegentliche Doping am Arbeitsplatz oftmals zur Sucht. Wer am Arbeitsplatz Aufputsch- und leistungsfördernde Präparate zu sich nimmt, ist durchschnittlich dreimal so lange krankgeschrieben wie Arbeitnehmer, die aus anderen Gründen arbeitsunfähig sind.

Dass das Thema Burnout weiterhin an Relevanz gewinnt, lässt sich beispielsweise mit Google Trends belegen. Nachfolgendes Liniendiagramm zeigt den Verlauf des Interesses am Suchbegriff „Burnout“ bei Google im zeitlichen Verlauf:

Das Interesse am Begriff „Burnout“ zeigt leider einen eindeutigen Trend.

Diesem Trend möchte nun die Bundesregierung entgegenwirken. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) macht sicher deshalb für ein neues Präventionsgesetz stark. Und auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen (CDU) spricht sich für klare Regeln aus, wann Arbeitnehmer erreichbar sein müssen. Weiterhin wird kritisiert, dass die Krankenkassen an Präventionsmaßnahmen sparen.

Um die beruflichen Belastungen auszugleichen und möglichen Folgeerkrankungen vorzubeugen, sollte jeder Ausgleich schaffen und Gesundheitsprävention betreiben. Einige Krankenkassen haben die Bedeutung der Prävention erkannt und vergüten das Engagement der Versicherten mit Geschenken.

Mehr möchten die Krankenkassen jedoch nicht investieren, wie der Spiegel berichtet: „Von 2008 bis 2012 kürzten sie die Ausgaben für Anti-Stress-Maßnahmen und Gesundheitsförderung um 30 Prozent auf durchschnittlich 3,41 Euro pro Versicherten und Jahr. Damit lagen sie nur noch knapp über der gesetzlichen Richtmarke von 2,94 Euro. Von den Kürzungen betroffen seien vor allem ‚Individualmaßnahmen (Kurse)‘ für die Versicherten, heißt es in einem internen Vermerk des Gesundheitsministeriums. Dazu zählen etwa Wirbelsäulengymnastik oder Burnout-Prävention.“

Weiterhin wird das Thema Regeneration nicht ernst genug genommen. Erkrankte werden zu schnell zurück an den Arbeitsplatz geschickt. „Falls Krankschreibungen pauschal, massenhaft und nur nach Durchsicht der Akten zurückgewiesen werden, dann ist das nicht in Ordnung“, sagte Daniel Bahr (FDP). Er sprach sich weiterhin dafür aus, genaue Untersuchungen in Zweifelsfällen zur Pflicht zu machen.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, den Krankenkassen vorzuschreiben, wieviel sie pro Jahr und Versichertem für das Thema Prävention auszugeben haben. Der aktuelle Gesetzentwurf, dem der Bundestag bereits zugestimmt hat, sieht hier 7 Euro pro Versichertem und Jahr vor.

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Letzte Aktualisierung am 7. Dezember 2016.

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